ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der Karkan Personalvermittlung (nachfolgend „Karkan“) und ihren Vertragspartnern. Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind insbesondere Arbeitgeber, Bewerberinnen und Bewerber, internationale Fachkräfte sowie Kooperationspartner und sonstige Geschäftspartner.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

2. Vertragsschluss

Die Zusammenarbeit zwischen Karkan und dem jeweiligen Vertragspartner erfolgt auf Grundlage eines individuell abgeschlossenen Vermittlungsvertrages oder eines schriftlichen Angebots.

Sämtliche Angebote von Karkan sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Maßgeblich für den Umfang der vereinbarten Leistungen sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den
Vertragsparteien.

 

3. Leistungen von Karkan Personalvermittlung

Karkan unterstützt Arbeitgeber bei der Vermittlung qualifizierter internationaler Fachkräfte sowie Auszubildender.

Zu den Leistungen können insbesondere gehören:

  • Suche und Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten
  • Organisation und Begleitung des Vermittlungsprozesses
  • Unterstützung bei Visa- und Anerkennungsverfahren
  • Begleitung administrativer Abläufe
  • Koordination der Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Fachkräften
  • Unterstützung bei der Organisation der Einreise nach Deutschland

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vermittlungsvertrag.

 

4. Mitwirkungspflichten der Vertragspartner

Die Vertragspartner verpflichten sich, Karkan alle für die Durchführung des Vermittlungsprozesses erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die abschließende Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie für die Entscheidung über den Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Internationale Fachkräfte verpflichten sich, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrer Person, ihrer Qualifikation sowie zu ihren beruflichen Erfahrungen zu machen und notwendige Unterlagen vollständig bereitzustellen.

 

5. Vermittlungsprozess

Karkan begleitet den Vermittlungsprozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum vereinbarten Abschluss der Dienstleistung.

Der Vermittlungsprozess kann unter anderem die Auswahl geeigneter Fachkräfte, die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, die Unterstützung bei behördlichen Verfahren sowie die organisatorische Begleitung der Einreise nach Deutschland umfassen.

Der tatsächliche Ablauf richtet sich nach den individuellen Anforderungen des jeweiligen Vermittlungsauftrages.

 

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Leistungen von Karkan richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vermittlungsvertrag oder dem individuell vereinbarten Angebot.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7. Employer-Pays-Prinzip

Karkan bekennt sich zum Employer-Pays-Prinzip.

Für internationale Fachkräfte werden keine Vermittlungsgebühren oder vergleichbare Entgelte für die Vermittlungsleistung erhoben.

Die Vergütung der Vermittlungsleistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der mit dem jeweiligen Arbeitgeber oder Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen.

Hiervon unberührt bleiben persönliche Auslagen der Fachkräfte, soweit diese nicht Bestandteil der Vermittlungsleistung sind oder keine abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.

 

8. Visa-, Anerkennungs- und Relocation-Unterstützung

Karkan unterstützt internationale Fachkräfte und Arbeitgeber bei der Organisation von Visa-, Einreise- und Anerkennungsverfahren.

Soweit vereinbart, begleitet Karkan außerdem organisatorische Schritte im Zusammenhang mit der Einreise nach Deutschland.

Ein Anspruch auf Übernahme von Reise-, Unterkunfts-, Lebenshaltungsoder sonstigen persönlichen Kosten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

Karkan verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Vermittlungsprozesses sowie der Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Alle Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene vertrauliche Informationen sowie personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils betroffenen Partei an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Karkan Personalvermittlung.

 

10. Haftung

Karkan erbringt seine Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen.

Eine Gewähr für den erfolgreichen Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines Anerkennungsverfahrens kann nicht übernommen werden.

Karkan haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Karkan nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

11. Rücktritt, Vertragsbeendigung und Nachvermittlung

Die Vertragsparteien können einen Vermittlungsvertrag nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Bedingungen kündigen oder beenden.

Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu vergüten.

Sollte eine vermittelte Fachkraft das Arbeitsverhältnis innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist beenden oder nicht antreten, bemüht sich Karkan im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten um eine angemessene Lösung oder eine Nachvermittlung, sofern dies im jeweiligen Vermittlungsvertrag vorgesehen ist.

Ein Anspruch auf eine kostenfreie Ersatzvermittlung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

12. Höhere Gewalt

Kann eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt erfüllen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Einreisebeschränkungen, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegen.

Während der Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten.

 

13. Geistiges Eigentum

Sämtliche von Karkan im Rahmen der Vermittlung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte, Dokumente und Informationen bleiben geistiges Eigentum von Karkan, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Regelung entgegensteht.

Eine Weitergabe oder Nutzung dieser Unterlagen außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Karkan.

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern gesetzlich zulässig und der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Karkan Personalvermittlung.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.